Maria Szyriajew

26. September 1924, Paris – 20. Oktober 1944
Maria Szyriajew ist die Tochter eines Belarussen und einer Französin. Nach der Volksschule besucht sie in Paris eine Handels-, Koch- und Sprachschule.
Im Frühjahr 1944 kommt sie als französische „Zivil­arbeiterin“ nach Deutschland und wird bei einer Firma in Berlin-Wilhelmsruh als Munitionsarbeiterin beschäftigt. Im Dezember 1942 erkrankt Szyriajew an Rheuma und wird bis Februar 1943 krankgeschrieben. Als sie danach nicht mehr zur Arbeit erscheint, kommt sie wegen „Arbeitvertragsbruchs“ in das „Arbeitserziehungslager“ Fehrbellin.
Nach ihrer Entlassung am 27. April 1943 kehrt Szyriajew in die Firma zurück, legt ihre Arbeit jedoch am 16. Juni 1943 nieder. Mitte Dezember 1943 meldet sie sich beim Arbeitsamt unter falschem Namen und wird an eine Weinhandlung in Berlin-Charlottenburg vermittelt. Nach einer Erkrankung gibt sie die Stelle im Januar 1944 auf und begeht mehrere Kofferdiebstähle.
Szyriajew wird im Juli 1944 festgenommen. Sie kann bei einem Luftangriff in der Nacht zum 10. August aus dem Frauengefängnis Barnimstraße entkommen, wird jedoch bald darauf wieder verhaftet. Das Sondergericht V bei dem Landgericht Berlin verurteilt Maria Szyriajew am 5. Oktober 1944 wegen Diebstahls auf der Grundlage der „Volksschädlingsverordnung“ zum Tode.
Nach der Ablehnung ihres Gnadengesuchs wird die 20-jährige Maria Szyriajew im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.

Dokumente

Tenor des Urteils gegen Maria Szyriajew, 9. Oktober 1944

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep. 12 C Berlin II, Nr. 3505

Anordnung der Vollstreckung des Todesurteils gegen Maria Szyriajew, 12. Oktober 1944

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep. 12 C Berlin II, Nr. 3505/1

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