Walter Tabbert
Bereits kurz vor dem deutschen Überfall auf Polen ist am 26. August 1939 die „Kriegssonderstrafrechtsverordnung” in Kraft getreten, nach der die Verweigerung des Militärdienstes als „Zersetzung der Wehrkraft” geahndet und mit dem Tode bestraft werden kann.
Walter Tabbert wird am 30. September 1939 vom Oberrreichskriegsanwalt angeklagt und am 16. Dezember vom Reichskriegsgericht in Berlin zum Tode verurteilt. Er wird am 19. Januar 1940 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Walter Tabbert
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Sterbeurkunde von Walter Tabbert vom 19. Januar 1940
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung