Albert Tamboer
Am 30. Oktober 1944 stiehlt er aus dem Keller eines bombengeschädigten Hauses zwei Fisch­konserven. Eine isst er sofort, die zweite steckt er ein. Er wird denunziert und umgehend in Haft genommen.
Am 14. November 1944 verurteilt ihn das Sonderge­richt IV bei dem Landgericht Berlin auf der Grundlage der „Volks­schädlingsverordnung” wegen „Plünderung” zum Tode.
Nachdem sein Gnadengesuch am 24. November abge­lehnt worden ist, wird Albert Tamboer am 30. November 1944 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Urteilstenor des Sondergerichts IV gegen Albert Tamboer vom 15. November 1944
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep. 12 C Berlin II, Nr. 3853/1
Anordnung der Vollstreckung der Todesstrafe durch den Reichsminister der Justiz, 24. November 1944
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep. 12 C Berlin II, Nr. 3853/2