Clotaire Taton

16. Oktober 1921, Sorée – 29. September 1944
Nach dem Besuch der Volksschule lernt Clotaire Taton das Malerhandwerk. Der 19-Jährige kommt am 26. August 1941 als belgischer „Zivilarbeiter“ nach Deutschland und arbeitet in verschiedenen Stellungen in Berlin und Potsdam.
1942 und 1943 Taton wird straffällig. Das Sondergericht V beim Landgericht Berlin verurteilt Taton wegen mehrfachen Diebstahls zu zwei Jahren und neun Monaten Zuchthaus. Nach einer Nichtigkeitsbeschwerde des Oberreichsanwalts wird das Urteil am 26. Mai 1944 aufgehoben und neu verhandelt.
Das Sondergericht IV beim Landgericht Berlin verurteilt Taton auf Grundlage der „Volksschädlings­verordnung“ am 7. September 1944 zum Tode. Clotaire Taton wird am 29. September 1944 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.

Dokumente

Gefangenenkarte von Clotaire Taton

Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei

Anregung einer Nichtigkeitsbeschwerde durch den Oberreichsanwalt, 16. Oktober 1943

Bundesarchiv R3003/29488

Urteil des Sondergerichts V beim Landgericht Berlin gegen Clotaire Taton, 7. September 1944

Bundesarchiv R3003/29488

zurück