Clotaire Taton
1942 und 1943 Taton wird straffällig. Das Sondergericht V beim Landgericht Berlin verurteilt Taton wegen mehrfachen Diebstahls zu zwei Jahren und neun Monaten Zuchthaus. Nach einer Nichtigkeitsbeschwerde des Oberreichsanwalts wird das Urteil am 26. Mai 1944 aufgehoben und neu verhandelt.
Das Sondergericht IV beim Landgericht Berlin verurteilt Taton auf Grundlage der „Volksschädlings­verordnung“ am 7. September 1944 zum Tode. Clotaire Taton wird am 29. September 1944 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Clotaire Taton
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Anregung einer Nichtigkeitsbeschwerde durch den Oberreichsanwalt, 16. Oktober 1943
Bundesarchiv R3003/29488
Urteil des Sondergerichts V beim Landgericht Berlin gegen Clotaire Taton, 7. September 1944
Bundesarchiv R3003/29488