Sofonias Theuß
Im Ersten Weltkrieg ist Sofonias Theuß als Führer einer Sanitätshundekolonne vor Verdun eingesetzt. Nachdem er für mehrere Wochen im Lazarett als „dienstunbrauch­bar“ eingestuft wird, beendet er 1917 seinen Militärdienst.
Er kehrt in seinen Geburtsort Steinheim zurück und lebt fortan als Einsiedler, Bienen- und Pflanzenzüchter. Er entwickelt sich zum Pazifisten und offenen Kritiker des National­sozialismus.
Nachdem Theuß sich schriftlich und mündlich gegenüber zwei Angehörigen der Hitlerjugend „wehrkraftzersetzend“ äußert, verurteilt ihn das Oberlandesgericht Stuttgart im Mai 1944 zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe. Aus „Rücksicht auf die Belange der Ernährungswirtschaft“ wird seine Haft im Juni 1944 ausgesetzt.
Im November 1944 erhebt der Oberreichsanwalt beim „Volksgerichtshof“ Einspruch gegen das aus seiner Sicht zu milde Urteil. Theuß erhält erneut einen Haftbefehl und kommt in das Strafgefängnis Ulm, von wo aus er nach Berlin überstellt wird.
Während der Untersuchungshaft in der Strafanstalt Plötzensee erkrankt der stark unterernährte Sofonias Theuß. Da er nicht umgehend in ein Haftkrankenhaus überstellt wird, verstirbt er am 26. März 1945 im Strafgefängnis Plötzensee.
Dokumente
Gefangenenkarte von Sofonias Theuß aus dem Strafgefängnis Plötzensee
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Sofonias Theuß, um 1928
Privatbesitz
Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart gegen Sofonias Theuß, 5. Mai 1944
Bundesarchiv R 3018/9170
Haftbefehl gegen Sofonias Theuß, 15. November 1944
Bundesarchiv R 3018/9170
Mitteilung über den Gesundheitszustand von Sofonias Theuß, 16. März 1945
Bundesarchiv R 3018/9170