Ferdinand Thomae
Nach Kriegsende ist er wieder in seinem Beruf tätig und führt zeitweilig im elterlichen Haus ein Immobilien- und Kommissionsgeschäft. Thomae, der sich der „Deutschen Front“ anschliesst, wird 1935 als Bürohilfsarbeiter im statistischen Amt der Stadt Saarbrücken angestellt. Seit dieser Zeit verfügt er über Kontakte zum französischen Nachrichtendienst und versorgt diesen mit militärischen Informationen wie Bewaffnung, Stärke und Lage von Rüstungsbetrieben und unternimmt in deren Auftrag Reisen nach Ludwigshafen, Mannheim und Karlsruhe.
Bei einer dieser Reisen wird Ferdinand Thomae Ende März 1936 festgenommen. Er wird am 19. März 1937 vom 3. Senat des „Volksgerichtshofs“ wegen „Landesverrats“ zum Tode verurteilt.
Nachdem sein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gescheitert ist, wird Ferdinand Thomae am 31. Juli 1937 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Ferdinand Thomae
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Ferdinand Thomae, 19. März 1937
Bundesarchiv R 3018/2981
Ablehnung einer Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Ferdinand Thomae, 24. Juli 1937
Bundesarchiv R 3018/2981
Ablehnung eines Gnadenerweises für Ferdinand Thomae, 21. Juli 1937
Bundesarchiv R 3018/2981
Bekanntmachung der Hinrichtung von Ferdinand Thomae, 31. Juli 1937
Bundesarchiv R 3018/2981