Felix Topper
Ab 1922 wird er wiederholt wegen Eigentumsdelikten verurteilt. 1936 erhält er eine Zuchthausstrafe von drei Jahren. Nach seiner Entlassung wird Felix Topper dienstverpflichtet und arbeitet auf einer Baustelle der Luftwaffe. Im Januar 1940 wird er jedoch erneut in Haft genommen.
Das Sondergericht I beim Landgericht Berlin verurteilt ihn am 2. Oktober 1940 wegen „schwerem Diebstahl im Rückfalle” und Betrugs auf der Grundlage der „Volks­schädlingsverordnung” zum Tode. Felix Topper wird am 18. Dezember 1940 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Felix Topper
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Haftbefehl für Felix Topper vom 22. Januar 1940
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep. 12 C Berlin II, Nr. 6112/2
Tenor des Urteils des Sondergerichts I beim Landgericht Berlin gegen Felix Topper, ausgefertig am 9. Oktober 1940
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep. 12 C Berlin II, Nr. 6112/2