Willi Tosch

28. Mai 1904, Ohra/Danzig – 12. Oktober 1940
Willi Tosch

Haftfoto von Wilhelm Tosch

Bundesarchiv R 3018/10753

Willi Tosch besucht die Volksschule in Danzig und arbeitet bereits während der Schulzeit bei einem Bauern. Bis 1918 ist er auf der Kaiserlichen Werft in Danzig tätig und arbeitet anschließend bis 1933 als Laufbursche, Land- und Bauarbeiter und Maler.
Zwischen 1924 und 1937 ist er in der „Kommunistischen Jugend“ aktiv. Nach mehreren Jahren Arbeitslosigkeit übernimmt er das Obst- und Gemüsegeschäft seiner Mutter, welches er bis zu seiner Festnahme am 6. Juli 1939 betreibt.
Er wird gemeinsam mit Karl Hoffmann und Erich Schulz angeklagt, Sprengstoffanschläge geplant und zu einem „kommunistischen Umsturzversuch“ beigetragen zu haben.
Am 2. Juli 1940 verurteilt der 2. Senat des „Volksgerichts­hofs“ die drei Männer wegen „Vorbereitung zum Hoch­verrat und Sprengstoffverbrechens“ zum Tode.
Willi Tosch wird am 12. Oktober 1940 in der Strafanstalt Plötzensee ermordet.

Dokumente

Gefangenenkarte von Wilhelm Tosch

Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei

Anklage gegen Wilhelm Tosch, Karl Hoffmann und Erich Schulz, 16. April 1940

Bundesarchiv R 3018/10753

Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Wilhelm Tosch, Karl Hoffmann und Erich Schulz, 2. Juli 1940

Bundesarchiv R 3018/10753

Absender:
Willy Tosch 937/40 Berlin-Plötzensee, den 4 August 1940
Aktenzeichen: 9 J. 370/39 G. Strafanstalt


An den Herrn Reichskanzler des Deutschen Reiches in Berlin

Herr Reichskanzler!
Ich bin am 2. Juli 1940 vom Volksgericht in Berlin als Ausländer zum Tote verurteilt. Zu meiner Tat will ich nichts sagen, da ich niemals dieses Urteil was mir gesprochen, in normalen Zeiten gesprochen wäre. oder erwarten konnte. Meine Schuld ist es nicht, da auch ich diesen Krieg verurteile, auch habe ich vor der Urteilverkündung schriftlich gegen die Anklage Einspruch erhoben. Beim Prozess selbst habe ich keine Einwendungen gemacht da ich dieses als Aussichslos ansah. Ich persöhnlich kann nicht nach dieses Urteil um Gnade winseln. Ich habe nur zusagen das ich schon bei meiner ersten Vernehmung am 11 Juli 1939 in Danzig, da ich damals auf den besten Wege war meinen Bindungen Untreu und Fahnflüchtig zuwerden. Beweis das nicht Ausführen mir aufgetragener Vorbereitender Handlungen. Weiterhin die Herrausgabe und Angabe alles mir bekannte der Organisation. Zum Gesuch um Begnadigung will ich folgendes anführen. Es läst sich alles wieder gutmachen – bis auf den Tot. Ein neues Leben wartet auch nicht auf mich – sondern: nur das Leben! Da dieses Leben mir von meiner Mutter die heute 65 Jahre alt, - 15 Lebende Kinder davon

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davon 12 Kinder heute noch am Leben sind gegeben ist! – fühle und bin ich verflichtet meiner Mutter gegenüber um Erhalt. Sie Herr Reichskanzler, meines Lebens zubitten. Meine Mutter weis noch nicht mein Urteil, habe meiner Frau und Geschwister darum gebeten, meiner Mutter erst nach Vollstreckung des Urteil dieses ihr mitzuteilen. Aber ich habe mit meiner Frau besprochen das ich in diesem Sinne das Begnadigungsschreiben machen werde. Es soll dazu dienen meiner Mutter nicht zu beunruhigen, anderseits kann dieses Schreiben als von meiner Mutter gemacht angesehen werden. Ich habe meiner Mutter ununterbrochen vom 12. Lebensjahr bis zu meiner Verhaftung (da sie Zuckerkrank) unterstützt und das bindet gerade uns beide sehr, auch bin ich da der Vater seit 15 Jahren tot als ältes- Sohn so eine Art Vater in der Familie gewesen. Über meine Jugend und Lebenslauf ist zu sagen: Der Vater war Kutscher die Mutter Speicherarbeiterin und haben beide von Früh bis spat uns tägliche Brot für uns Kinder sorgen müssen. Grohs geworden bin ich in einer Wohnung von Stube und Küche mit zirka 30 qm Wohnfläche für ^4 Personen, sodas ich für die Idee für die ich gearbeitet habe sehr empfänglich war. Ich bitte meine Tat die ja Vorbereitende Handlung und unser volles Geständniss bei der beurteilung des Falles, mit, in Betracht zuziehen.

Willy Tosch

Gnadengesuch von Wilhelm Tosch,
4. August 1940

Bundesarchiv R 3018/10753

Plakat zur Bekanntmachung über die Hinrichtung von Wilhem Tosch,
12. Oktober 1940

Bundesarchiv R 3018/10753

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