Wilhelm Tost
Bereits kurz vor dem deutschen Überfall auf Polen ist am 26. August 1939 die „Kriegssonderstrafrechtsverordnung” in Kraft getreten, nach der die Verweigerung des Militärdienstes als „Zersetzung der Wehrkraft” geahndet und mit dem Tode bestraft werden kann.
Wilhelm Tost wird am 17. Juni 1940 vom Reichskriegsgericht zum Tode verurteilt und am 12. Juli 1940 im Strafgefängnis Plötzensee zum Tode verurteilt.
Dokumente
Gefangenenkarte von Wilhelm Tost
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Sterbeurkunde von Wilhelm Tost vom 12. Juli 1940
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung