Richard Trutt
Nach Kriegsende geht er verschiedenen Berufen nach und wird mehrfach wegen Diebstahls zu Haftstrafen verurteilt. Im September 1925 meldet sich Richard Trutt zur französischen Fremdenlegion, aus der er nach einer Verwundung 1927 entlassen wird. Er kehrt nach Deutschland zurück, heiratet und wird Vater von fünf Kindern. Er gehört dem Metallarbeiterverband und zeitweise der SPD an. 1932 wird Richard Trutt arbeitslos und lebt in den folgenden Jahren vorwiegend von Arbeitslosenunterstützung.
Zeitweise beim Bau des Westwalls tätig, beschließt er 1937 mit seiner Familie nach Frankreich überzusiedeln. Im September 1939 wird er jedoch als Deutscher in Frankreich interniert. Er wird einer Arbeitskompanie zugeteilt, kehrt aber zu seiner Familie nach Jarnac zurück, wo er am 24. März 1941 festgenommen wird.
Richard Trutt wird am 15. Juli 1941 vor dem „Volks­gerichtshof” angeklagt. Ihm wird vorgeworfen, dem französischen Nachrichtendienst Informationen über die deutschen Befestigungsanlagen, insbesondere über den Bau von Bunkern gegeben zu haben.
Er wird am 11. November 1941 vom 3. Senat des „Volksgerichtshofs” zum Tode verurteilt und am 19. März 1942 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Richard Trutt
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Richard Trutt vom 11. November 1941
Bundesarchiv R 3017/15593
Ablehnung eines Gnadenerweises für Richard Trutt durch den Reichsminister der Justiz vom 7. Februar 1942
Bundesarchiv R 3017/15593
Protokoll der Vollstreckung des Todesurteils gegen Richard Trutt vom 19. März 1942
Bundesarchiv R 3017/15593
Bekanntmachung der Hinrichtung von Richard Trutt vom 19. März 1942
Bundesarchiv R 3017/15593