Felix Tucholla
Sie helfen auch dem aus der Sowjetunion über Ostpreußen im Mai 1942 abgesprungenen Fallschirmspringer Erwin Panndorf nach seinem Eintreffen in Berlin im Juni 1942. Sie besorgen ihm eine Unterkunft und Käthe Tucholla reist mehrmals nach Meerane, um alte Kontakte für Panndorf wiederherzustellen.
Käthe Tucholla wird bei einem dieser Treffen festgenommen, Felix einige Tage später in Berlin. Beide werden vom „Volksgerichtshof” am 17. August 1943 zum Tode verurteilt.
Felix Tucholla wird am 8. September 1943 während der sogenannten Blutnächte im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet, seine Frau Käthe drei Wochen später, am 28. September 1943.
Dokumente
Anklageschrift des „Volksgerichtshofs” gegen Käthe und Felix Tucholla sowie weitere Personen, 5. Juli 1943
Bundesarchiv R 3018/1612
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Käthe und Felix Tucholla sowie weitere Personen, 17. August 1943
Bundesarchiv R 3018/1612
Felix Tucholla
An den Volksgerichtshof
in Berlin Bellevuestr. 4
Gnadengesuch: Am 17. August 1943 bin ich vom I. Senat obigen
Gerichts in dem Termin Scheffel und andere zum Tode verurteilt worden.
Als Tatbestand lag Vorbereitung zum Hochverrat und Feindbegünstigung
zugrunde, weil ich dem aus Moskau nach Deutschland mit dem Fall-
schirm abgesetzten kommunistischen Funktionär Panndorf Unterkunft
gegeben habe. Ich selbst war vom Jahre 1928 bis zur Auflösung Mitglied
der K.P.D. und zeitweilig Leiter einer Straßenzelle in Lichtenberg. Nach der
Machtübernahme kümmerte ich mich nicht mehr um Politik, will
auch meine Beweggründe P. ein Unterkommen zu geben, keine politischen
Motive hatten, sondern lediglich eine gewisse Dankbarkeit Scheffel gegen-
über, und ein rein menschliches Mitleid P. gegenüber. Ich hielt mich
Scheffel gegenüber für verpflichtet, weil derselbe im Jahre 1934 auf mei-
ne Bitte hin, meine Schwester Frieda Nielebock, die bei dem Bau ihres
Hauses in Hohen-Neuendorf einem Bauschwindler in die Hände fiel,
und nicht mehr aus und ein wußte, die Interessen derselben bis zur
Fertigstellung des Hauses in ganz uneigennütziger Weise vertrat.
Auch versuchte ich Scheffel, nachdem er P. zu mir geschickt hatte, immer
wieder telefonisch zu erreichen und ihm zu bitten, den P. wieder zu-
rückzunehmen. Leider konnte ich Scheffel nie erreichen. Ich besorgte
darauf P. eine Unterkunft aus Mitleid mit demselben, weil ich wuß-
te, daß derselbe keine politische Tätigkeit außübt, noch außüben konnte.
Gleichzeitig trug ich mich mit dem Gedanken, ihn so schnell wie
möglich loszuwerden. Nach einer Rücksprache mit ihm, in der ich
ihm mitteilte, daß ich nicht mehr weiß wo ich ihm unterbringen könne
teilte er mir mit, daß er zu seinen Verwandten in Thüringen, oder einen
Boten der an bestimmten Tagen in Meerane zu treffen sei, Verbindung
bekommen müsse, von wo ihm auß dann weiter geholfen würde,
Auß der Zwangslage heraus P. loswerden zu wollen, aber auch Scheffel
gegenüber keine gewisse Undankbarkeit zu zeigen, fuhr meine Frau
zu diesem Treffpunkt. Wir hatten nur im Auge dabei P. loszuwerden,
da P. für mich auch in privater Richtung eine große Belastung darstellte.
Ich arbeitete 60 Stunden in der Woche in meinem Beruf als Fern-
meldemonteur, und Abends arbeitete ich im Lokal meiner Schwieger-
mutter, wo ich auch meine Wohnung hatte. Morgens um 6 Uhr
stand ich auf und ging meinem Beruf nach, abends gegen 18 Uhr
kam ich nachhause, aß zum Abendbrot, legte mich 1 Stunde zum
Ruhen, und stand dann bis um 24 Uhr nachts hinter dem Laden-
tisch und bediente die Gäste, so das es stets ½ 1 bis 1 Uhr wurde, ehe
ich ins Bett kam, und das jeden Tag, jeden Sonntag u. Feiertag.
So arbeiteten meine Frau und ich von früh bis spät nachts für unsere
Zukunft, für die wir unsere Pläne geschmiedet hatten, so traf uns die
Angelegenheit P. wie ein Blitz aus heiterem Himmel, und wollten dieselbe
so schnell wie möglich los werden. Zu gleicher Zeit wurde mir von mei-
ner Firma die Vertretung des Montageleiters, der 3 Wochen in Urlaub
ging, übergeben, und ich die Verantwortung der Montagestelle Oberh. der
Marine bekam. Das es mir gelang das Vertrauen meiner Firma zu recht-
fertigen kann man wohl daraus ersehen, daß mir dieselbe eine Lohn-
zulage gab, trotz Lohnstopp und ohne Antrag von mir, und mir gleich-
zeitig eine Stelle in der Revision in Außsicht gestellt wurde. Ich
weiß heute, daß mein Mitleid P. gegenüber vollständig falsch am
Platze war, und ich mich dadurch, daß ich denselben im Unterkommen
verschaffte, strafbar gemacht habe. Ich bereue dies aus tiefsten Herzen
und bitte um eine Begnadigung, damit ich dadurch vielleicht
noch die Gelegenheit erhalte, im vordersten Fronteinsatz mit dem Einsatz
meines Lebens diesen meinen Fehler zu sühnen. Felix Tucholla
Gnadengesuch von Felix Tucholla, 20. August 1943
Bundesarchiv R 3018/1612
Stellungnahme der Staatspolizeileitstelle Berlin in den Gnadenverfahren von Rudolf Scheffel, Käthe und Felix Tucholla, Richard Hinkelmann und Kurt Bietzke, 7. September 1943
Bundesarchiv R 3018/1612
Anordnung des Staatssekretärs im Reichsjustizministerium Curt Rothenberger zur Vollstreckung der Todesurteile gegen 142 Gefangene, 7. September 1943
Bundesarchiv R 3001/25019





















































