Bohumil Vejvoda
Nach der Besetzung der böhmischen Länder durch die Wehrmacht wird die Nationalgarde aufgelöst und es ergeht der Aufruf zur Ablieferung sämtlicher Waffen. Der Kapitän a. D. liefert drei Viertel der ihm zur Verfügung stehenden Waffen ab. Die verbliebenen 18 Gewehre und 54 Seitengewehre lässt er im Herbst 1939 in einem Schuppen vergraben.
Für illegalen Waffenbesitz ist im „Protektorat Böhmen und Mähren” seit der Verordnung vom 6. Mai 1940 die Todesstrafe vorgesehen. Bohumil Vejvoda wird am 9. Juli 1942 festgenommen und am 14. Dezember 1942 vom „Volksgerichtshof” wegen „Vorbereitung zum Hochverrat, landesverräterischer Feindbegünstigung und der unerlaubten Haltung eines Waffenlagers” zum Tode verurteilt. Er wird am 1. April 1943 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte des Strafgefängnisses Plötzensee von Bohumil Vejvoda
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Anklageschrift des „Volksgerichtshofs” gegen Bohumil Vejvoda und andere vom 13. Oktober 1942
Bundesarchiv R 3001/147006
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Bohumil Vejvoda und andere vom 14. Dezember 1942
Bundesarchiv R 3001/147006
Ablehnung des Gnadenerweises gegenüber Bohumil Vejvoda durch den Reichsjustizminister vom 17. März 1943
Bundesarchiv R 3001/147006