Gummarus Vercammen

26. Januar 1902, Lier – 7. September 1943
Gummarus Vercammen

Erkennungsdienstliches Foto von Gummarus Vercammen, 1940

Bundesarchiv R 3017/32607

Nach dem Schul­besuch absolviert Gummarus Ver­cam­men eine Schneider­lehre. Mit zwanzig Jahren wird er als Hafen­arbeiter in Antwerpen tätig. Im Oktober 1934 nimmt Vercammen an einer vier­wöchi­gen Reise nach Moskau teil, die vom „Bund der Freunde der Sowjet­union“ organisiert wird. Er ist verhei­ratet und Vater zweier Kinder.
Im Juni 1938 beteiligt er sich an einem Spreng­stoff­an­schlag auf den im Antwerpener Hafen liegenden japa­ni­schen Dampfer „Kasij Maru“. Zwei Jahre später wird er bei der deutschen Wehr­macht beschäftigt.
Gummarus Vercammen wird am 6. Dezember 1940 fest­genom­men. Zusammen mit anderen Beteiligten des Spreng­stoff­anschlags wird er am 11. November 1942 vom 1. Senat des „Volksgerichtshofs“ wegen „Vorberei­tung zum Hochverrat“ zum Tode verurteilt.
Nach der Ablehnung seines Gnaden­gesuchs wird Gum­marus Vercam­men am 7. September 1943 während der sogenannten Blut­nächte im Straf­gefängnis Berlin-Plöt­zensee ermordet.

Dokumente

Gefangenenkarte von Gummarus Vercammen

Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei

Haftbefehl gegen Gummarus Vercammen, 11. August 1942

Bundesarchiv R 3017/32607

Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Gummarus Vercammen und andere, 11. November 1942

Bundesarchiv R 3017/14588

Mitteilung des Strafgefängnisses Plötzensee über die Hinrichtung von Gummarus Vercammen, 7. September 1943

Bundesarchiv R 3017/32607

Mw. Cornelia Kloeck Antwerpen, 11. Oktober 1943.
Echtgte Vercammen
Naftelsstrasse 27
Antwerpen

Sehr geehrter Herr von Falkenhausen

Ich erlaube mich hierdurch bei Ihnen ergebenst
anzufragen die Möglichkeit der Revision der Strafe
meines Mannes untersuchen zu wollen.
Er würde namentlich drei Jahre her am 6 Dezember
1940. verhaftet und hat nun schon drei Jahren hier
für Strafe gebüst.
Ich möchte hinzufügen dass meine beide Kinder,
namentlich meine Tochter, Anna Vercammen, seit Dezember
vorigen Jahres für die deutsche Wehrmacht in Antwerpen
arbeitet und mein Sohn, Vercammen Gommarus schon
seit Juni 1941 freiwillig nach Deutschland gefahren
ist und die besten Zeugnisse tadelloser Arbeit unterbreiten
kann; deswegen hat er seblst Urlaub bekommen seinen
Vater in April zu besuchen.
Seit dem Tode meiner Mutter hat mein Mann für
die fünf Kinder welche noch zu Hause waren arbeiten
müssen, drei dieses Kinder arbeiten seit 1940 freiwillig
in der Heeresverpflegungsstelle Brussel.
Zweifelsohne wird es Ihnen nicht schwierig fallen
die Wahrheit hiervon prüfen zu lassen.
Da ich nun schon 41 Jahre alt bin, so wollen
Sie einsehen dass es für mich einen unversetzlichen
Verlüst wäre wenn mein Mann nicht nach Hause zurück
kommt und berufe ich mich auf Ihren Gunst, Gnade zu
erbitten.
Ich setze Sie davon in Kenntnis dass meines Wissens
nach mein Mann niemals etwas dem Reich gegenüber
unternommen hat und wird.
Ich danke Ihnen im voraus für Ihre Liebenswürdigkeit
und indem ich einer bejahenden Antwort entgegen-
sehe zeichne ich inzwischen, Sehr Geehrter Herr von
Falkenhausen
hochachtungstvollst und ergebenst

Kloeck Cornelia.

Gesuch der Ehefrau von Gummarus Vercammen um Revision des Urteils gegen diesen, 11. Oktober 1943

Bundesarchiv R 3017/32607

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