Gummarus Vercammen
Im Juni 1938 beteiligt er sich an einem Sprengstoffanschlag auf den im Antwerpener Hafen liegenden japanischen Dampfer „Kasij Maru“. Zwei Jahre später wird er bei der deutschen Wehrmacht beschäftigt.
Gummarus Vercammen wird am 6. Dezember 1940 festgenommen. Zusammen mit anderen Beteiligten des Sprengstoffanschlags wird er am 11. November 1942 vom 1. Senat des „Volksgerichtshofs“ wegen „Vorbereitung zum Hochverrat“ zum Tode verurteilt.
Nach der Ablehnung seines Gnadengesuchs wird Gummarus Vercammen am 7. September 1943 während der sogenannten Blutnächte im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Gummarus Vercammen
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Haftbefehl gegen Gummarus Vercammen, 11. August 1942
Bundesarchiv R 3017/32607
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Gummarus Vercammen und andere, 11. November 1942
Bundesarchiv R 3017/14588
Mitteilung des Strafgefängnisses Plötzensee über die Hinrichtung von Gummarus Vercammen, 7. September 1943
Bundesarchiv R 3017/32607
Echtgte Vercammen
Naftelsstrasse 27
Antwerpen
Sehr geehrter Herr von Falkenhausen
Ich erlaube mich hierdurch bei Ihnen ergebenst
anzufragen die Möglichkeit der Revision der Strafe
meines Mannes untersuchen zu wollen.
Er würde namentlich drei Jahre her am 6 Dezember
1940. verhaftet und hat nun schon drei Jahren hier
für Strafe gebüst.
Ich möchte hinzufügen dass meine beide Kinder,
namentlich meine Tochter, Anna Vercammen, seit Dezember
vorigen Jahres für die deutsche Wehrmacht in Antwerpen
arbeitet und mein Sohn, Vercammen Gommarus schon
seit Juni 1941 freiwillig nach Deutschland gefahren
ist und die besten Zeugnisse tadelloser Arbeit unterbreiten
kann; deswegen hat er seblst Urlaub bekommen seinen
Vater in April zu besuchen.
Seit dem Tode meiner Mutter hat mein Mann für
die fünf Kinder welche noch zu Hause waren arbeiten
müssen, drei dieses Kinder arbeiten seit 1940 freiwillig
in der Heeresverpflegungsstelle Brussel.
Zweifelsohne wird es Ihnen nicht schwierig fallen
die Wahrheit hiervon prüfen zu lassen.
Da ich nun schon 41 Jahre alt bin, so wollen
Sie einsehen dass es für mich einen unversetzlichen
Verlüst wäre wenn mein Mann nicht nach Hause zurück
kommt und berufe ich mich auf Ihren Gunst, Gnade zu
erbitten.
Ich setze Sie davon in Kenntnis dass meines Wissens
nach mein Mann niemals etwas dem Reich gegenüber
unternommen hat und wird.
Ich danke Ihnen im voraus für Ihre Liebenswürdigkeit
und indem ich einer bejahenden Antwort entgegen-
sehe zeichne ich inzwischen, Sehr Geehrter Herr von
Falkenhausen
hochachtungstvollst und ergebenst
Kloeck Cornelia.
Gesuch der Ehefrau von Gummarus Vercammen um Revision des Urteils gegen diesen, 11. Oktober 1943
Bundesarchiv R 3017/32607



























