Heinrich Voelker
Als Voelker Ende 1933 wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt wird, flieht er nach Saarbrücken. Hier wird er von einem V-Mann der Geheimen Staatspolizei zur Mitarbeit verpflichtet und insbesondere zur Aufdeckung der Emigrantenarbeit eingesetzt. Als er in Kontakt mit dem ins Saargebiet emigrierten ehemaligen SPD-Reichstagsabgeordneten Heinrich Rietzel kommt, offenbart er diesem gegenüber seine Tätigkeit für die Gestapo und informiert ihn über die verdeckten Aktionen der Gestapo im Saargebiet.
Nach dem Anschluss des Saargebiets an Deutschland im Januar 1935 flieht Voelker nach Frankreich und arbeitet unter anderem als technischer Lehrer, zuletzt als Fabrikant chemisch-technischer Artikel. Als er interniert wird, bemüht sich Voelker um Aufnahme in die Fremdenlegion, wird jedoch nach der Besetzung Frankreichs von der Gestapo 1941 festgenommen.
Heinrich Voelker wird am 25. Juni 1942 vom 3. Senat des „Volksgerichtshofs“ wegen „Landesverrats“ zum Tode verurteilt und am 22. September 1942 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Heinrich Voelker
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Heinrich Voelker, 25. Juni 1942
Bundesarchiv R 3017/7448
Protokoll der Verkündung des Todesurteils gegen Heinrich Voelker, 21. September 1942
Bundesarchiv R 3017/7448
Protokoll der Vollstreckung der Todesstrafe gegen Heinrich Voelker, 22. September 1942
Bundesarchiv R 3017/7448