Karl Vorberg
Karl Vorberg begeht bereits früh verschiedene Diebstähle und wird zu Haftstrafen verurteilt. Ab 1933 muss er eine achtjährigen Zuchthausstrafe abbüßen, von denen er die letzten vier Jahre im Zuchthaus Luckau verbringt.
Dort führt er seit 1939 in einem Kreis von Mithäftlingen, die sich zum Teil vor 1933 in der KPD engagiert haben und zu denen auch Alex Bartoszkiewicz gehört, politische Diskussionen und kritisiert die Politik des NS-Regimes. Im April 1941 wird Vorberg aus der Haft entlassen. Wie zuvor mit Bartoszkiewicz vereinbart, verfasst er in den folgenden Monaten chiffrierte Briefe an seine ehemaligen Mithäftlinge, in denen er die politische Situation im Reich sowie die Lage an der Front schildert.
Karl Vorberg wird im April 1942 unter dem Vorwurf der „Bildung kommunistischen Zellen” festgenommen. Gemeinsam mit Alex Bartoszkiewicz wird er am 3. Dezember 1942 vom 2. Senat des „Volksgerichtshofs” wegen „Vorbereitung zum Hochverrat” zum Tode verurteilt.
Karl Vorberg und Alex Bartoszkiewicz werden am 9. März 1943 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Karl Vorberg
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Todesurteil des „Volksgerichtshofs” gegen Karl Vorberg und Alex Bartoszkiewicz, 3. Dezember 1942
Bundesarchiv R 3018/4147
Protokoll der Verkündung des Todesurteils, 9. März 1943
Bundesarchiv R 3017/35673
Protokoll der Vollstreckung des Todesurteils, 9. März 1943
Bundesarchiv R 3017/35673