Otto Walitza
Anfang 1933 beschließen Walitza und Scheitza, Kontakt zum tschechischen Geheimdienst aufzunehmen, dem sie Papiere über einen tschechischen Mittelsmann anbieten, der für die deutsche Abwehr gearbeitet hat. Diese hat Elisabeth Scheitza an ihrem Arbeitsplatz entwendet.
Im August 1935 wird Otto Walitza unter dem Verdacht des Landesverrats kurzzeitig festgenommen. Nach seiner Freilassung und der Trennung von Elisabeth Scheitza kehrt er Ende 1935 in die Tschechoslowkei zurück.
Am 21. Juni 1939 - die sudetendeutschen Gebiete sind nach dem Münchner Abkommen inzwischen dem Deutschen Reich angegliedert worden - wird er erneut in Haft genommen. Ihm wird vorgeworfen, zwischen 1933 und 1936 wiederholt Informationen gegen Bezahlung an den tschechischen Nachrichtendienst weitergegeben zu haben.
Am 27. Februar 1943 wird er vom „Volksgerichtshof” zum Tode verurteilt. Nachdem sein Gnadengesuch abgelehnt und ein Wiederaufnahmeantrag verworfen worden ist, wird er am 1. Juli 1943 in Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte des Strafgefängnisses Plötzensee von Otto Walitza
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Urteil des „Volksgerichtshofes” gegen Otto Walitza und Elisabeth Scheitza, 27. Februar 1943
Bundesarchiv R 3001/147132
Schreiben des „Reichsprotektors” in Böhmen und Mähren, der keine Einwände gegen die Vollstreckung der Todesstrafe erhebt, 3. Juni 1943
Bundesarchiv R 3001/147132
Ablehnung des Gnadengesuchs von Otto Walitza durch den Reichsminister der Justiz, 24. Juni 1943
Bundesarchiv R 3001/147132
Mitteilung über die Hinrichtung von Otto Walitza und Elisabeth Scheitza, 3. Juli 1943
Bundesarchiv R 3001/147132