Heinrich Warnke
Bereits kurz vor dem deutschen Überfall auf Polen ist am 26. August 1939 die „Kriegssonderstrafrechtsverordnung” in Kraft getreten, nach der die Verweigerung des Militärdienstes als „Zersetzung der Wehrkraft” geahndet und mit dem Tode bestraft werden kann.
Heinrich Warnke wird festgenommen und am 11. September 1939 vom Oberreichskriegsanwalt angeklagt. Am 15. September wird er vom Reichskriegsgericht in Berlin zum Tode verurteilt und am 4. Oktober 1939 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Heinrich Warnke
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei