Heinrich Warnke

17. Juni 1898, Bremen – 4. Oktober 1939
Der Arbeiter Heinrich Warnke lebt mit seiner Frau in Klein Bramstedt (Kreis Syke). Er gehört der Glaubens­gemeinschaft der Zeugen Jehovas an. Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges wird er zur Wehrmacht einge­zogen und verweigert aus religiösen Gründen den Dienst an der Waffe und den Eid auf Hitler.
Bereits kurz vor dem deutschen Überfall auf Polen ist am 26. August 1939 die „Kriegssonderstrafrechtsverordnung” in Kraft getreten, nach der die Verweigerung des Militär­dienstes als „Zersetzung der Wehrkraft” geahndet und mit dem Tode bestraft werden kann.
Heinrich Warnke wird festgenommen und am 11. September 1939 vom Oberreichskriegsanwalt angeklagt. Am 15. September wird er vom Reichskriegs­gericht in Berlin zum Tode verurteilt und am 4. Oktober 1939 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.

Dokumente

Gefangenenkarte von Heinrich Warnke

Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei

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