Hermann Wehrle
Diese Tätigkeit findet 1933 ein jähes Ende, da Hermann Wehrle sich weigert, der Reichsschrifttumskammer beizutreten. Aus der darauffolgenden Anstellung als Lehrer wird er 1940 ohne Angabe von Gründen entlassen, woraufhin er in Augsburg sein Theologiestudium weiterführt und zwei Jahre später die Priesterweihe empfängt. Im Dezember 1942 wird er unter dem damaligen Kirchenrektor Alfred Delp Kaplan in München-Bogenhausen. Dort ist er der Beichtvater von Ludwig Freiherr von Leonrod.
Weil er im Dezember 1943 während der Beichte Leonrods Frage, ob die Nichtanzeige eines geplanten Tyrannenmords eine Sünde sei, verneint, wird er vom „Volksgerichtshof“ zum Tode verurteilt. Er habe wissen müssen, so die Urteilsbegründung, dass mit dem „Tyrannen“ Hitler gemeint sein könne. Hermann Wehrle wird am 14. September 1944 in Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Hermann Wehrle
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Hermann Wehrle vor dem „Volksgerichtshof”, 14. September 1944
Gedenkstätte Deutscher Widerstand
Todesurteil des „Volksgerichtshofs” gegen Nikolaus Graf von Üxküll-Gyllenband, Heinrich Graf zu Dohna, Hermann Wehrle und Michael Graf von Matuschka, 13. September 1944
Bundesarchiv R 3018/1094
Sterbeurkunde von Hermann Wehrle vom 16. September 1944
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung