Fritz Weyer
Mit 18 Jahren verlässt er sein Elternhaus, verliert immer wieder seine Arbeit und wird wiederholt straf­fällig. Als er bei einer Kontrolle auf einen Landjäger schießt und dieser in der Folge verstirbt, wird Fritz Weyer im September 1933 zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Seit September 1936 ist er in der Strafanstalt Sonnenburg inhaftiert.
Am 26. Dezember 1936 verletzt Fritz Weyer bei einem Ausbruchsversuch zwei Justizwachtmeister. Er wird vom Sonder­gericht II bei dem Landgericht Berlin am 18. Februar 1937 wegen versuchten Totschlags auf der Grundlage des „Gesetz zur Gewährleistung des Rechtsfriedens” zum Tode verurteilt.
Fritz Weyer wird am 13. Mai 1937 im Strafgefängnis Plötzensee hingerichtet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Fritz Weyer
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Ablehnung eines Gnadenerweises für Fritz Weyer vom 4. Mai 1937
Bundesarchiv R 3018/3580
Protokoll der Hinrichtung von Fritz Weyer vom 13. Mai 1937
Bundesarchiv R 3018/3580
Bekanntmachung der Hinrichtung von Fritz Weyer vom 13. Mai 1937
Bundesarchiv R 3018/3580