Franz Wilde, der bereits vorbestraft ist, wird am 16. Juni 1943 vom Sondergericht VII bei dem Landgericht Berlin wegen sexuellen Missbrauchs zweier Mädchen als „gefährlicher Gewohnheitsverbrecher” zum Tode verurteilt.
Er wird am 23. Juli 1943 im Strafgefängnis Plötzensee hingerichtet.
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