Friedrich Winkler
Im Februar 1940 wird er von einem Kollegen für die ver­botene Kommunistische Partei Österreich ange­worben, leistet Unterstützungszahlungen für die Familien po­litischer Häftlinge und wirbt weitere Mitglieder an.
Wegen dieser politischen Betätigung wird der Verschub-Reichsbahner am 8. Oktober 1941 vorläufig festgenom­men und gemeinsam mit fünf seiner Kollegen am 12. Mai 1942 angeklagt. Alle fünf Männer werden vom 2. Senat des „Volksgerichtshofs” am 2. September 1942 wegen „landesverräterischer Begünstigung des Feindes in Ver­bindung mit Vorbereitung zum Hochverrat“ zum Tode verurteilt.
Friedrich Winkler wird am 5. Januar 1943 im Strafge­fängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Anklage des „Volksgerichtshofs” gegen Friedrich Winkler und weitere Personen vom 12. Mai 1942
Bundesarchiv R 3017/24457
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Friedrich Winkler und weitere Angeklagte vom 2. September 1942
Bundesarchiv R 3017/24457
Bekanntgabe der Hinrichtung von Friedrich Winkler vom 5. Januar 1943
Bundesarchiv R 3017/24460