Richard Winkler
Immer wieder gerät Richard Winkler mit dem Gesetz in Konflikt. Mehrfach wird er wegen kleinerer Diebstähle, Betrug und Unterschlagung verurteilt. Das Schwurgericht Hamburg verurteilt ihn im September 1937 zu zwei Jahren Zuchthaus wegen Betrugs und Unterschlagung. Nach seiner Haftentlassung ist er in verschiedenen Hamburger Betrieben tätig. Als Nebenverdienst repariert er Uhren und Schmuck. Wiederholt versetzt er jedoch die ihm anvertrauten Gegenstände.
Richard Winkler wird am 25. Juli 1942 festgenommen. Die 4. Strafkammer des Landgerichts Berlin verurteilt ihn am 30. März 1943 als „gefährlichen Gewohnheitsverbrecher” zum Tode. Das Reichsgericht bestätigt am 24. Juni 1943 das Todesurteil.
Richard Winkler wird am 8. September 1943 während der sogenannten Blutnächte im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Richard Winkler
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Nachtragsanklageschrift gegen Richard Winkler, 6. Januar 1943
Landesarchiv Berlin A Rep. 358-02, Nr. 51959
Todesurteil des Landgerichts Berlin gegen Richard Winkler, 30. März 1943
Landesarchiv Berlin A Rep. 358-02, Nr. 51959
Sterbeurkunde von Richard Winkler vom 14. September 1943
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung