Rolf Wittlieb
Rolf Wittlieb wird am 28. November 1944 vom Sondergericht IV bei dem Landgericht Berlin auf der Grundlage der „Volks­schädlings­verordnung” wegen „Plünderns” zum Tode verurteilt. Er soll nach einem Bombenangriff und der Räumung des weitgehend niedergebrannten Hauses seines Arbeitgebers ein Rundfunkgerät und zwei Koffer gestohlen haben.
Rolf Wittlieb wird am 22. Dezember 1944 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Rolf Wittlieb
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Ablehnung eines Gnadenerweises für Rolf Wittlieb durch Reichsjustizminister Otto Thierack
Bundesarchiv R 3001/143888
Mitteilung über die Hinrichtung von Rolf Wittlieb vom 23. Dezember 1943
Bundesarchiv R 3001/143888
Sterbeurkunde von Rolf Wittlieb vom 23. Dezember 1944
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung