Hermann Wolff
1933 tritt Wolff in die KPD ein, wird ehrenamtlicher Funktionär und kämpft entschieden gegen die Angliederung des Saargebiets an Deutschland. Nach der Saarabstimmung emigriert er nach Frankreich. Hier hat er Kontakt zu den KPD-Funktionären der Abschnittsleitung Saar-Pfalz Otto Niebergall und Josef Wagner und wird für die Nachrichtenbeschaffung eingesetzt. 1939 wird Hermann Wolff interniert. Er meldet sich zur französischen Fremdenlegion, aus der er nach der Kapitulation Frankreichs entlassen wird.
Hermann Wolff wird am 11. März 1943 festgenommen und am 6. August 1943 vom „Volksgerichtshof” wegen „Vorbereitung zum Hochverrat” zum Tode verurteilt. Er wird am 8. September 1943 während der sogenannten Blutnächte im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Hermann Wolff
Landesarchiv Berlin A Rep. 369 Kartei
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Hermann Wolff vom 6. August 1943
Bundesarchiv R 3017/36291
Gnadengesuch der Ehefrau von Hermann Wolff vom 23. August 1943
Bundesarchiv R 3017/36291
Mitteilung über die Hinrichtung von Hermann Wolff vom 15. September 1943
Bundesarchiv R 3018/2952
Bericht über die vom 7. bis 10. September 1943 im Strafgefängnis Plötzensee vollstreckten Todesurteile, 17. September 1943
Bundesarchiv R 3001/25019