Anton Wolnik
Laut Anklageschrift des „Volksgerichtshofs” wird Wolnik vorgeworfen, bei „Ausspähreisen” im deutsch-polnischen Grenzgebiet im Jahr 1939 Informationen für den pol­nischen Geheimdienst gesammelt zu haben. Er soll versucht haben, Bekannte und Verwandte nach militä­rischen Vorgängen in der Gegend auszufragen.
Der 4. Senat des „Volksgerichtshofs” verurteilt Wolnik am 3. März 1942 wegen „landesverräterischer Ausspähung” zum Tode.
Anton Wolnik wird am 5. Juni 1942 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Anton Wolnik
Landesarchiv Berlin A Rep. 369 Kartei
Anklage des „Volksgerichtshofs” gegen Anton Wolnik vom 28. Januar 1941
Bundesarchiv R 3017/16171
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Anton Wolnik vom 3. März 1942
Bundesarchiv R 3017/16171