August Wosnitza
Bereits kurz vor dem deutschen Überfall auf Polen ist am 26. August 1939 die „Kriegssonderstrafrechtsverordnung” in Kraft getreten, nach der die Verweigerung des Militärdienstes als „Zersetzung der Wehrkraft” geahndet und mit dem Tode bestraft werden kann.
August Wosnitza wird am 3. Mai 1940 vom Reichskriegsgericht in Berlin zum Tode verurteilt und am 7. Juni 1940 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von August Wosnitza
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Sterbeurkunde von August Wosnitza vom 7. Juni 1940
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung