Elfriede Zabel
Im Alter von 35 Jahren tritt sie dem rechts-völkischen „Tannenbergbund“ bei und wird Anhängerin der Ludendorffbewegung.
In Gesprächen mit Mietern äußerst sie sich ab 1941 wiederholt abfällig über die nationalsozialistsiche Regierung. Sie bezeichnet Deutschland als „Zwangsstaat” und „Lügenstaat” und Adolf Hitler als „Faulenzer und Anstreicher”, den sie am liebsten „an den Bäumen baumeln” sehen würde.
Die Mieter denunzieren ihre Hauswirtin. Sie wird am 19. November 1943 wegen „defatistischen und hetzerischen Äußerungen“ festgenommen. Ihr wird vorgeworfen „die Wehrkraft des deutschen Volkes zu zersetzen und die Feindmächte zu begünstigen“. Der erste Senat des „Volksgerichtshofs“ unter Roland Freisler verurteilt sie am 21. März 1944 wegen Betreibens von „Zersetzungspropaganda“ zum Tode.
Nachdem zahlreiche Gnadengesuche ihrer Schwester abgelehnt worden sind, wird Elfriede Zabel am 19. Mai 1944 in der Strafanstalt Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte Elfriede Zabel
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Anklageschrift von Elfriede Zabel,
10. Februar 1944
Bundesarchiv R 3017/36355
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Elfriede Zabel, 21. März 1944
Bundesarchiv R 3017/36355
Gnadengesuch der Schwester von Elfriede Zabel, 1. April 1944
Bundesarchiv R 3017/36355
Protokoll der Vollstreckung des Todesurteils gegen Elfriede Zabel vom 19. Mai 1944
Bundesarchiv R 3017/36355