Richard Zembsch
1934 geht er wieder nach Frankreich um sich erneut zur Fremdenlegion zu melden. Er kommt in Kontakt mit Angehörigen des französischen Nachrichtendienstes und arbeitet für diesen. Er berichtet über die Aufrüstungspläne Deutschlands, beschafft Informationen über die IG Farbenwerke in Ludwigshafen und soll weitere Personen für den Nachrichtendienst rekrutieren.
1934 wird er aus Frankreich ausgewiesen und in Deutschland wegen „eines Verbrechens der landesverräterischen Falschmeldung” unter Anklage gestellt und vom „Volksgerichtshof” am 13. Februar 1936 zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Nach seiner Entlassung wird er erneut straffällig und sitzt zuletzt im Gefängnis Magdeburg ein.
Nach der Besetzung des Elsass durch die Wehrmacht 1940 werden von der Gestapo Dokumente des französischen Nachrichtendienstes gefunden, die Richard Zembsch belasten. Daraufhin wird er am 25. Juni 1943 vom „Volksgerichtshof” wegen „Landesverrats” zum Tode verurteilt und am 13. August 1943 in Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Richard Zembsch
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Richard Zembsch, 25. Juni 1943
Bundesarchiv R 3017/VGH/Z