Hans Ziegler
Am 14. Januar 1930 überfallen Mitglieder des RFB den SA-Führer Horst Wessel in seiner Berliner Wohnung. Bei der Auseinandersetzung wird Wessel durch einen Schuss schwer verletzt und stirbt wenige Tage später an den Folgen.
In einem ersten Prozess werden insgesamt 17 Personen wegen „gemeinschaftlich begangenen Totschlags und Beihilfe” angeklagt, die beiden Hauptangeklagten werden im September 1930 zu sechs Jahren und einem Monat Zuchthaus verurteilt.
Die NSDAP, die Wessel zu einem „Märtyrer der Bewegung“ stilisiert, kritisiert das Urteil und kündigt eine härtere Bestrafung der Täter nach ihrer Machtübernahme an. 1933 finden erneut Ermittlungen statt, der Prozess von 1930 kann aus juristischen Gründen jedoch nicht neu aufgerollt werden.
Der mehrfach vorbestrafte Hans Ziegler wird am 12. Februar 1934 in Berlin festgenommen. Im Juni 1934 findet schließlich ein zweiter „Horst-Wessel-Prozess“ vor dem Schwurgericht II beim Landgericht Berlin statt. Angeklagt sind neben Hans Ziegler Sally Epstein und Peter Stoll. Der Tatvorwurf lautet nun nicht mehr auf Totschlag, sondern auf „gemeinschaftlichen Mord”.
Der Schauprozess endet am 15. Juni 1934 mit Todesurteilen gegen Epstein und Ziegler, obwohl diese bei den Ereignissen im Januar 1930 allenfalls „Schmiere” gestanden haben.
Nachdem Hitler eine Umwandlung der Strafe in eine lebenslängliche Zuchtausstrafe abgelehnt hat, werden Sally Epstein und Hans Ziegler trotz internationaler Proteste am 10. April 1935 im Hof des Strafgefängnisses Plötzensee enthauptet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Hans Ziegler
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Anklageschrift gegen Peter Stoll, Sally Epstein und Hans Ziegler, 25. April 1934
Bundesarchiv R 3001/108644
Urteil des Schwurgerichts II beim Landgericht Berlin gegen Sally Epstein, Hans Ziegler und Peter Stoll, 15. Juni 1934
Bundesarchiv R 3001/108644
Ablehnung der Gnadengesuche von Sally Epstein und Hans Ziegler, 25. März 1935
Bundesarchiv R 3001/108644
Bericht über die Vollstreckung der Todesstrafe an Sally Eppstein und Hans Ziegler, 10. April 1935
Bundesarchiv R 3001/108644