Adolf Zierler
Bereits kurz vor dem deutschen Überfall auf Polen ist am 26. August 1939 die „Kriegssonderstrafrechtsverordnung” in Kraft getreten, nach der die Verweigerung des Militär­dienstes als „Zersetzung der Wehrkraft” geahndet und mit dem Tode bestraft werden kann.
Adolf Zierler wird festgenommen und am 26. September 1939 vom Oberreichskriegsanwalt angeklagt. Er wird vom Reichskriegsgericht am 21. November zum Tode verurteilt und am 15. Dezember 1939 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Adolf Zierler
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Sterbeurkunde von Adolf Zierler vom 15. Dezember 1939
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung