Einführung

Die 1879 eröffnete Strafanstalt Plötzensee bietet Platz für 1.200 Gefangene, die vor allem kürzere Strafen verbüßen. Nach der nationalsozialistischen Machtüber­nahme 1933 verschärfen sich auch in Plötzensee die Haftbedingungen. Das Strafgefängnis wird zum Ort zahlreicher Hinrichtungen der nationalsozialistischen Unrechtsjustiz.

Zwischen 1933 und Anfang 1937 werden in Plötzensee insgesamt 56 Menschen mit dem Handbeil auf einem Gefängnishof enthauptet. Am 14. Oktober 1936 ent­scheidet Adolf Hitler auf Vorschlag von Justizminister Franz Gürtner, dass die Todesstrafe in Deutschland künftig mit dem Fallbeil zu vollstrecken ist.

In Plötzensee wird 1937 eine Arbeitsbaracke zum Ort der Hinrichtungen bestimmt. Zwischen Mai 1937 und August 1939 werden hier 124 Menschen mit einem Fallbeil, das aus der badischen Strafanstalt Bruchsal stammt, enthauptet. Mit dem Kriegsbeginn im Septem­ber 1939 steigt die Zahl der Toten rasch an. Allein bis Jahresende 1939 werden noch 61 Menschen hingerich­tet, im Jahr 1940 bereits 192, im Jahr 1941 91, im Jahr 1942 schließlich 542, im Jahr 1943 1.158.

Ende 1942 wird im Hinrichtungsraum ein Stahlträger eingezogen, an dem acht Eisenhaken befestigt sind. An diesem Galgen werden im Dezember 1942 zuerst Angehörige der Widerstandsorganisation Rote Kapelle, im September 1943 mehr als 250 zum Tode Verurteilte im Rahmen einer Massenhinrichtung und im Herbst 1944 viele der am Umsturzversuch vom 20. Juli 1944 beteiligten Widerstandskämpfer erhängt.

Insgesamt werden zwischen 1933 und 1945 im Straf­gefängnis Berlin-Plötzensee mehr als 2.800 Gefangene aus 20 Nationen enthauptet oder erhängt. Am 25. April 1945 wird das Strafgefängnis von Soldaten der Roten Armee befreit.