Hermann Albrecht

9. November 1895, Werder (Rehfelde) – 2. September 1943
Hermann Albrecht

Erkennungsdienstliche Aufnahme von Hermann Albrecht

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep. 12 C Berlin II, Nr. 17242

Nach dem Besuch der Volksschule beginnt Hermann Albrecht im väterlichen Betrieb eine Lehre als Tischler. Mit 16 Jahren verlässt er den elterlichen Haushalt, lebt in den folgenden Jahren zumeist ohne festen Wohnsitz und wird wiederholt straffällig. 1915 wird er zum Militär einberufen und nimmt am Ersten Weltkrieg teil.
Auch in den folgenden Jahren wird er mehrfach wegen Eigentumsdelikten zu Freiheitsstrafen verurteilt. 1934 wird er zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt, die er in Brandenburg-Görden verbüßt. Anschließend bleibt er jedoch straffrei, arbeitet als Tischler und heiratet 1941 Henriette Kalwa. 1942 erkrankt er und kann deshalb nicht in Arbeit vermittelt werden.
Zwischen Ende 1942 und April 1943 begeht Hermann Albrecht eine Reihe von Wohnungseinbrüchen. Er wird am 21. Juli 1943 vom Sondergericht I beim Landgericht Berlin als „gefährlicher Gewohnheitsverbrecher” zum Tode verurteilt.
Nachdem mehrere Gnadengesuche seiner Familie abgelehnt worden sind, wird Hermann Albrecht am 2. September 1943 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.

Dokumente

An die persöhnlich [?]

Betrifft. 5 P. Js 590/ [?]

741/43 Sond. I


Mein Führer!
In der Strafsache gegen meinen Ehemann Herrmann Albrecht ist der Verurteilte in der mündlichen Verhandlung vom 21.7.1943 durch das Urteil des Sondergerichts I zum Tode verurteilt worden. Als Ehefrau des Verurteilten erlaube ich mir für meinen Ehemann einen Gnadengesuch zu stellen, mit dem Antrage die Vollstreckung das Todesurteil nicht vorzunehmen und meinen Ehemann im Gnadenwege die Todesstrafe in eine Zuchthausstrafe umzuwandeln. Als Begründung führe ich folgendes mit:
Mein Ehemann Herrmann Georg Albrecht ist Kriegsteilnehmer im Weltkriege 1914-18 gewesen, wenn er nicht krank gewesen wäre, wäre er heute auch sehr gerne Soldat geworden.
Mein Ehemann ist meiner Ansicht nach nur Straffällig geworden weil Ihm vom Arbeitsamt jede Gelegenheit genommen war durch ehrlich und anständige Arbeit meinen und seinen Lebensunterhalt zu



verdienen, er nahm daher jede Gelegenheit wahr Gegenstände aller Art auf Auckionen zu erwerb[en] und mit einem kleinen Verdienst wieder zu verkaufen. Diese Gelegenheiten zu verdienen wurden immer spährlicher wodurch mein Ehemann wohl den Einfall bekommen haben mag, auf andere Weise zu Verdienst zu kommen.
Ich persöhnlich habe erst in der Verhandlung gegen meinen Ehemann erfahren, das er einige Sachen durch Diebstähle erworben hatt, hätte ich früher davon erfahren, wäre es mir bestimmt gelungen meinen Ehemann von diesem Wege abzubringen. Ich habe mit meinem Ehemann eine äußerst glückliche Ehe geführt und mein Mann liebt mich über alle Maßen trotzdem ich durch eine Kinderlähmung verkrüppelte Beine habe. Er konnte mit mir in der Welt keinen Staat machen, und hätte von sich aus bestimmt eine gesunde und schöne Frau gefunden. Er sorgte für mich in jeder Weise und ich bin glücklich einen solch guten Mann mit so hervorragenden Eigenschaften gefunden zu haben dem mein Fußleiden nicht im Wege war. Die Liebe und Sorge für seine Ehefrau mag Ihm dazu bewogen haben, alle über den Erwerb des von Ihm verkauften Sachen im unklaren zu lassen. Ich bin überzeugt, hätte ich über die Sachen etwas gewußt



wäre es mir bestimmt gelungen Ihn auf den rechten Wege zurückzuführen. Mein Inneres sagt mir heute noch, das ich meinen Mann nun erst recht zu einem Brauchbaren und der Volksgemeinschaft dienenden Menschen machen könnte wenn Er mir erhalten bliebe. Schuld für die Straffälligkeit meines Ehemannes ist meiner Ansicht nach nicht seine sogenannte Neigung, sondern in erster Linie das Ihm nicht Gelegenheit gegeben worden ist durch Arbeit unser Lebensunterhalt zu verdienen. Meinem Mann als Lungenkranker erhielt eine Monatsrente von 60 RM. diese wurde Ihm genommen das Arbeitsamt hatt Ihn als Lungenkranker Mann nicht in Arbeit vermittelt, Ihm war demnach jegliches Einkommen untersagt fürs Lebensunterhalt. Diese Sorge um mich mag Ihn vielleicht auf diesem Weg getrieben haben, fest steht aber für mich als Ehefrau, das diese Taten die mein Mann begangen hatt durch vielmehr gute Caracktereigenschaften aufgewogen werden können. Aus all diesen Oben angeführten Gründen bitte ich flehentlich mir meinen Ehemann am Leben zu belassen. Mit jeder Faser meines Herzens will ich meinen lieben Mann wenn Er mir zurückgegeben, halten und dafür (Sorgen) sorgen= Sorge tragen, das Er nicht wieder vom rechten Wege abweigt.



Wenn ich auch nur ein schwacher Mensch bin, aber der Glaube an Gott und an meinen Mann machen mich stark. Denn sein Schicksal ist auch das meinige und ich werde es nicht überste’n, wenn mir mein Mann auf diese Art genommen wird. Ich werde in der Welt keinen Mann wiederfinden der mir trotz meines körperlichen Leidens eine solch unentliche Liebe entgegen bringt. Ich hoffe das mein Flehen um das Leben meines Mannes nicht ungehört bleibt. und bitte nochmals um wohlwollende Prüfung und Berücksichtigung meiner Lebenslage und meine Bitte um Begnadigung meines Ehemannes.

Heil Hitler
Frau Heinriette Albrecht
Bln. N.O. 18 Landsbergerstr.


Gnadengesuch der Ehefrau von Hermann Albrecht, August 1943

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep. 12 C Berlin II, Nr. 17242

Ablehnung des Gnadengesuchs von Hermann Albrecht, 22. August 1943

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep. 12 C Berlin II, Nr. 17242

Sterbeurkunde von Hermann Albrecht vom 3. September 1943

Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung

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