Erich Arndt
Im November 1943 findet gegen ihn und zwölf weitere Angeklagte ein Prozess vor dem Sondergericht beim Landgericht Frankfurt/Oder statt. Ihnen wird vorge­worfen, unter Ausnutzung der Kriegsverhältnisse verschiedene Güter - vor allem Kleidung, Lebensmittel, Zigaretten und Alkohol - aus Eisenbahnsendungen gestohlen und diese teilweise weitergegeben zu haben.
Erich Arndt wird am 23. November 1943 gemeinsam mit Otto Röske und Wilhelm Moll auf der Grundlage der „Volksschädlingsverordnung” zum Tode verurteilt. Obwohl er mit den gestohlenen Gegen­ständen vor allem seine große Familie versorgt hat, kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass „aus Gründen der Abschreckung auch gegen ihn auf die Todesstrafe erkannt werden musste".
Erich Arndt wird am 21. Dezember 1943 in Plötzensee ermordet.
Dokumente
Urteil des Sondergerichts beim Landgericht Frankfurt/Oder gegen Otto Röske, Erich Arndt und Wilhelm Moll, 23. November 1943
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Frankfurt/O, Nr. 1211