Erich Arndt

22. September 1912, Schlieffenberg – 21. Dezember 1943
Erich Arndt arbeitet nach der Schulent­lassung als Gutsarbeiter und Melker, später als Bauarbeiter. Seit Anfang der 1930er Jahre ist er bei der Reichs­bahn beschäftigt und wird ab 1936 bei der Güter­abfer­tigung in Landsberg/Warthe (Gorzów Wielkopolski) eingesetzt. Er ist verheiratet und hat sieben Kinder.
Im November 1943 findet gegen ihn und zwölf weitere Angeklagte ein Prozess vor dem Sonder­gericht beim Land­gericht Frankfurt/Oder statt. Ihnen wird vorge­worfen, unter Ausnutzung der Kriegs­verhältnisse verschiedene Güter – vor allem Kleidung, Lebensmittel, Zigaretten und Alkohol – aus Eisen­bahn­sendungen gestohlen und diese teilweise weiter­gegeben zu haben.
Erich Arndt wird am 23. November 1943 gemeinsam mit Otto Röske und Wilhelm Moll auf der Grundlage der „Volks­schädlings­verordnung” zum Tode verurteilt. Obwohl er mit den gestohlenen Gegen­ständen vor allem seine große Familie versorgt hat, kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass „aus Gründen der Abschreckung auch gegen ihn auf die Todes­strafe erkannt werden musste”.
Erich Arndt wird am 21. Dezember 1943 in Plötzensee ermordet.

Dokumente

Urteil des Sondergerichts beim Landgericht Frankfurt/Oder gegen Otto Röske, Erich Arndt und Wilhelm Moll, 23. November 1943

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Frankfurt/Oder, Nr. 1211

Sterbeurkunde von Erich Arndt vom 22. Dezember 1943

Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung

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