René Aumoine
Er arbeitet bei verschiedenen Firmen, zuletzt als Teller­wäscher in der Gaststätte „Uhland-Eck“.
Gemeinsam mit zwei weiteren französischen Zwangs­arbeitern wird Aumoine wegen zweifachen versuchten Straßenraubes vor dem Sondergericht angeklagt. Am 7. Juli 1942 verurteilt das Sondergericht IV bei dem Landgericht Berlin alle drei Angeklagten wegen „Verbrechens gegen die Volksschädlingsverordnung“ zum Tode.
René Aumoine wird am 22. September 1942 im Straf­gefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von René Aumoine
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Urteil des Sondergerichts gegen René Aumoine und andere, 7. Juli 1942
Landesarchiv Berlin A Rep 355 Nr. 6309
Anordnung der Vollstreckung des Todesurteils, 3. September 1942
Landesarchiv Berlin A Rep 355, Nr. 6309