Léon Avril

15. April 1912, Charleville/Ardennes – 27. Oktober 1944
Léon Avril kommt im Oktober 1943 als französischer „Zivilarbeiter“ nach Berlin. Weil er mehrfach seiner Arbeit fern bleibt, verbüßt er wegen „Arbeitsverweigerung“ eine mehrwö­chige Strafe im „Arbeitserziehungslager“ Großbeeren bei Berlin.
Nach seiner Entlassung begeht er gemeinsam mit einem weiteren französischen Zwangsarbeiter zwei Einbruch­diebstähle, bei denen sie 40 Brote und einen Koffer mit Damenkleidung gestohlen und weiterverkauft haben sollen.
Das Sondergericht VI bei dem Landgericht Berlin ver­urteilt Avril am 9. Oktober 1944 wegen Diebstahls und Verbrechens gegen die „Volksschädlings­verordnung“ zum Tode.
Léon Avril wird am 27. Oktober 1944 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.

Dokumente

Gefangenenkarte von Léon Avril

Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei

Urteilstenor des Sondergerichts VI bei dem Landgericht Berlin gegen Léon Avril und Henri Graslin vom 12. Oktober 1944

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 1714

Bitte des Auswärtigen Amtes um Beteiligung am Gnadenverfahren, 16. Oktober 1944

Bundesarchiv R3001/143843

Mitteilung des Strafgefängnisses Plötzensee über die Hinrichtung von Léon Avril am 27. Oktober 1944

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep. 12 C Berlin II, Nr. 1714/1

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