Heinz Baak

10. Oktober 1922, Liemke (Schloss Holte) – 22. September 1942
Heinz Baak wächst in Westfalen auf und tritt auf Wunsch seines Vaters 1934 dem „Jung­volk” und später der HJ bei. Nach der Schul­zeit beginnt er eine Schneiderlehre, aus der er aber nach drei Monaten wieder ausscheidet, und ist anschließend als Austräger für eine Bäckerei tätig.
Nach dem Umzug der Familie nach Bielefeld lernt er dort 1939 Werner Leege kennen. Mit dessen Radioapparat hö­ren die beiden ab Mitte 1940 vor allem das deutsch­spra­chige Programm der BBC ab. Zum Wehrdienst werden sie wegen „Körperschwäche” nicht eingezogen.
Im Jahr 1941 beginnen Baak und Leege, in Bielefelder Arbeitervierteln Flugblätter zu streuen und Paro­len an Wände zu schreiben. Beim Kleben von Flugblättern werden sie am 9. Juli 1941 ertappt und festgenommen.
Obwohl bei Heinz Baak eine „verminderte geistige Zu­rechnungsfähigkeit” festgestellt wird, werden beide am 4. Mai 1942 vom 2. Senat des „Volksgerichtshofs” wegen „Feindbegünstigung unter Aus­nutzung der Verdunkelung in Verbindung mit einem Verbrechen des Abhörens aus­ländischer Rundfunksender” zum Tode verurteilt.
Heinz Baak wird 19-jährig am 22. September 1942 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.

Dokumente

Gefangenenkarte von Heinz Baak

Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei

Flugblatt von Werner Leege und Heinz Baak, 1941

Bundesarchiv R 3017/4353

Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Werner Leege und Heinz Baak vom 4. Mai 1942

Bundesarchiv R 3017/4352

Gnadengesuch

An den Führer und Reichskanzeler
Herrn Adolf Hitler Berlin

Mein Führer!
In größter Not wende ich mich an Sie persönlich und bitte um
Gnade für meinen unglücklichen Sohn, mein einziges Kind. Mein Sohn
Heinrich Baak geb. am 10. Oktober 1922 wurde am 4. Mai 1942 vom
Volksgerichtshof Berlin wegen Vorbereitung zum Hochverrat zum Tode verurteilt.
Seit dem 8. Juli 1941 war mein Sohn in Untersuchungshaft. Bei Begehung
seiner Tat 18 1/2 Jahre alt. Nach dem Gutachten des medizinischen Sachverständigen,
des Herrn Professor Müller-Heß Berlin ist mein Sohn seiner körperlichen und
seelischen Entwicklung nach auch heute noch einem 16jährigen gleichzustellen
und wäre ihm vom ärztlichen Standpunkt der Paragraph 51 Absatz II zuzubilligen
Ich weiß nicht die volle Bedeutung dieser Gesetze. ich weiß aber, daß mein
Kind schon immer 4-5 jahre hinter seinen Altersgenossen zurückstand
und zu seiner Tat nur durch seinen um 10 Jahre älteren Freund verführt
sein kann. Im Abschiedsbrief an seine Eltern, worin er schreibt, er
wüßte selbst nicht, wie alles gekommen wäre und immer wieder bittet,
ihm zu verzeihen und doch zu glauben, daß er seine Tat gar nicht begriffen
habe, zeigen schon, daß er auch wirklich die Bedeutung u. Schwere der
Tatnicht erkannt hat. Mag das Gericht auch nach den bestehenden Gesetzen
mit vollem Recht die höchste Strafe für notwendig erachtet haben,
so habe ich zu Ihnen mein Führer das felsenfeste Vertrauen, daß Sie, wenn
Sie das Urteil nachprüfen, auch Gnade walten lassen und die
Strafe mildern werden. Geben Sie meinem Sohn noch einmal
Gelegenheit zur Besserung und ein neues Leben anzufangen.
Um dieses bittet Sie in vollem Vertrauen
ein unglücklicher Vater.
Josef Baak.

Liemke Nr. 77 Post Schloß-Holte
Bezirk Minden Westfalen

Gnadengesuch von Josef Baak für seinen Sohn Heinz, 17. Mai 1942

Bundesarchiv R 3017/4352

Bekanntmachung der Hinrichtung von Werner Leege und Heinz Baak vom 22. September 1942

Bundesarchiv R 3017/4352

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