Karl Bandow
21. September 1894, Potsdam
– 12. Januar 1945
Karl Bandow ist von Beruf Maler. Als er aus dem Ersten Weltkrieg mit einer schweren Armverletzung zurückkehrt, arbeitet der Kriegsinvalide als Büroangestellter, zuletzt bei der Nationalsozialistischen Kriegsopferversorgung. Karl Bandow und seine Frau Johanna sind durch die alliierten Luftangriffe auf Berlin Bombengeschädigte.
Sie geben sich bei den zuständigen Behörden als „Totalgeschädigte” aus und erhalten dadurch größere Geldbeträge und Bezugsberechtigungsscheine.
Karl Bandow und seine Frau Johanna werden vom Sondergericht IV beim Landgericht Berlin auf der Grundlage der „Volksschädlingsverordnung” am 14. Dezember 1944 zum Tode verurteilt.
Karl und Johanna Bandow werden am 12. Januar 1945 in Plötzensee ermordet.
Sie geben sich bei den zuständigen Behörden als „Totalgeschädigte” aus und erhalten dadurch größere Geldbeträge und Bezugsberechtigungsscheine.
Karl Bandow und seine Frau Johanna werden vom Sondergericht IV beim Landgericht Berlin auf der Grundlage der „Volksschädlingsverordnung” am 14. Dezember 1944 zum Tode verurteilt.
Karl und Johanna Bandow werden am 12. Januar 1945 in Plötzensee ermordet.
Dokumente
Urteil gegen Karl und Johanna Bandow, 14. Dezember 1944
Brandenburgisches Landeshauptarchiv