Gerhard Bärsch
Bereits kurz vor dem deutschen Überfall auf Polen ist am 26. August 1939 die „Kriegssonderstrafrechtsverordnung” in Kraft getreten, nach der die Verweigerung des Militärdienstes als „Zersetzung der Wehrkraft” geahndet und mit dem Tode bestraft werden kann.
Gerhard Bärsch wird zwei Monate nach seinem Bruder am 20. Juni 1940 vom Reichskriegsgericht zum Tode verurteilt und am 12. Juli 1940 in Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Gerhard Bärsch
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Sterbeurkunde von Gerhard Bärsch vom 12. Juli 194o
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung