Harry Bärsch
Bereits kurz vor dem deutschen Überfall auf Polen ist am 26. August 1939 die „Kriegssonderstrafrechtsverordnung” in Kraft getreten, nach der die Verweigerung des Militärdienstes als „Zersetzung der Wehrkraft” geahndet und mit dem Tode bestraft werden kann.
Harry Bärsch wird am 18. April 1940 vom Reichskriegsgericht zum Tode verurteilt und am 30. Mai 1940 in Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Harry Bärsch
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Sterbeurkunde von Harry Bärsch vom 30. Mai 1940
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung