Fernand Baudlez
Im Dezember 1943 flieht er nach Frankreich, um von da aus nach Amerika zu gelangen. Baudlez wird von der Polizei aufgegriffen und wegen Arbeitsvertragsbruchs zu acht Wochen Gefängnis verurteilt. Nach Verbüßung der Strafe kehrt er im März 1944 nach Berlin zurück.
Mitte April 1944 stiehlt Baudlez Pakete aus einem Post­wagen. Wenige Wochen später entwenden Baudlez und ein französischer Zwangsarbeiter Postpakete, werden dabei jedoch beobachtet und kurz darauf festgenommen.
Baudlez wird am 20. Juli 1944 vom Sondergericht IV beim Landgericht Berlin auf Grundlage der sogenannten „Volksschädlingsverordnung“ zu einer mehrjährigen Zuchthausstrafen verurteilt. Das Urteil wird infolge einer „Nichtigkeitsbeschwerde“ des Oberreichs­anwalts am 7. Dezember 1944 aufgehoben und gegen Baudlez wird neu verhandelt.
Am 15. Februar 1945 wird Fernand Baudlez vom Sondergericht IV beim Landgericht Berlin zum Tode verurteilt und am 9. März 1945 in Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Fernand Baudlez
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Nichtigkeitsbeschwerde des Oberreichsanwalts beim Reichsgericht gegen das Urteil des Sondergerichts Berlin vom 20. Juli 1944 gegen Fernand Baudlez, 9. Oktober 1944
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II 1411