Fernand Baudlez

30. Juli 1907, Tournay – 9. März 1945
Der Feinmechaniker Fernand Baudlez kommt 1940 als belgischer „Zivilarbeiter“ nach Deutschland und arbeitet ab 1943 in Berlin als Kraftfahrer bei der Deutschen Reichspost.
Im Dezember 1943 flieht er nach Frankreich, um von da aus nach Amerika zu gelangen. Baudlez wird von der Polizei aufgegriffen und wegen Arbeitsvertragsbruchs zu acht Wochen Gefängnis verurteilt. Nach Verbüßung der Strafe kehrt er im März 1944 nach Berlin zurück.
Mitte April 1944 stiehlt Baudlez Pakete aus einem Post­wagen. Wenige Wochen später entwenden Baudlez und ein französischer Zwangsarbeiter Postpakete, werden dabei jedoch beobachtet und kurz darauf festgenommen.
Baudlez wird am 20. Juli 1944 vom Sondergericht IV beim Landgericht Berlin auf Grundlage der sogenannten „Volksschädlingsverordnung“ zu einer mehrjährigen Zuchthausstrafen verurteilt. Das Urteil wird infolge einer „Nichtigkeitsbeschwerde“ des Oberreichs­anwalts am 7. Dezember 1944 aufgehoben und gegen Baudlez wird neu verhandelt.
Am 15. Februar 1945 wird Fernand Baudlez vom Sondergericht IV beim Landgericht Berlin zum Tode verurteilt und am 9. März 1945 in Plötzensee ermordet.

Dokumente

Gefangenenkarte von Fernand Baudlez

Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei

Nichtigkeitsbeschwerde des Oberreichsanwalts beim Reichsgericht gegen das Urteil des Sondergerichts Berlin vom 20. Juli 1944 gegen Fernand Baudlez, 9. Oktober 1944

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II 1411

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