Paul Berkheim

10. August 1911, Berlin – 24. Mai 1943
Paul Berkheim gilt in der NS-Zeit als „Mischling 1. Gra­des”. Schon früh schlägt er sich mit Gelegenheits­arbeiten durch. 1940/41 arbeitet er als Hausdiener und Kellner in der Gastwirtschaft „Dorfschänke” in Berlin-Kreuzberg. Hier lernt er verschiedene Frauen kennen, mit denen er Beziehungen eingeht.
Eine der Frauen bezichtigt Paul Berkheim, ihr einen gol­denen Ring entwendet zu haben. Er wird daraufhin zu einer sechs­monatigen Gefängnisstrafe verurteilt. Zudem wird ein Verfahren wegen „Rassen­schande” in drei Fällen gegen ihn eingeleitet, da nach § 2 des „Gesetzes zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre" vom September 1935 der „außereheliche Verkehr von Juden und Staats­angehörigen deutschen oder artver­wandten Blutes” verboten worden ist.
Im Prozess vor dem Sondergericht V Berlin wird Paul Berkheim am 26. September 1942 zu einer Zuchthaus­strafe von sieben Jahren verurteilt. Der Oberreichs­anwalt legt gegen dieses ihm zu milde erscheinende Urteil Widerspruch ein. Das Reichs­gericht hebt das Urteil am 18. Februar 1943 auf und verweist den Fall ans Sonder­gericht zurück.
Paul Berkheim wird von den Richtern nun als „gefährli­cher Gewohnheits­verbrecher” eingestuft, wodurch nach einer Änderung des Straf­gesetzbuches die Todesstrafe verhängt werden kann.
Paul Berkheim wird am 9. April 1943 zum Tode verur­teilt und am 24. Mai in Plötzensee ermordet.

Dokumente

Sterbeurkunde von Paul Berkheim vom 25. Mai 1943

Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung

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