Gerhard Beyer
Am 17. November 1942 wird er erneut festgenommen. Ihm wird vorgeworfen, zwischen April und November 1942 Wehrmachturlaubern Gepäck gestohlen oder abgeschwindelt zu haben.
Gerhard Beyer wird am 19. April 1943 vom Sonder­gericht III beim Landgericht Berlin auf der Grundlage der „Volksschädlingsverordnung” zum Tode verurteilt.
Nach der Ablehnung seines Gnadengesuchs wird Gerhard Beyer am 10. Juni 1943 im Strafgefängnis Plötzensee im Alter von 18 Jahren ermordet.
Dokumente
Tenor des Urteils gegen Gerhard Beyer, 28. April 1943
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep. 12 C Berlin II, Nr. 16380
Beyer 137/43
Haus III Abt. 9/343
Aktenzeichen: 5. P.K.Lr. 178/43 (823.43)
(Land. III)
An das Sondergericht III des Landgerichts
Gesch.Nr.
(Sond. III) 5.P.V.hs. 178/43 (823/43)
in Berlin N.W. 40
Turmstr. 91.
Gnadengesuch!
Hiermit bitte ich um Begnadigung von der mir am 19.4.1943. erteilten Todesstrafe. Außerdem bitte ich um die Gnade das, was ich an Soldaten versündigt habe, an der Front, in einer der Bewährungskompagnien, wieder gutmachen zu dürfen, und mir mein Leben damit neu zu verdienen. Die Taten beging ich ohne Überlegung und wurde mir der Gemeinheit meiner Handlungen erst bewußt, als man sie mir vor Augen hielt. Doch ich will mich hier nicht entschuldigen, sondern nur bitten noch einmal mit meiner Jugend Rücksicht zu nehmen und mir das Leben zu schenken
ich bin ja erst 18 Jahre und habe es noch ganz vor mir.
Ich habe den festen Willen im Falle meiner Begnadigung ein anständiges Mitglied der Volksgemeinschaft zu werden und im Falle der Frontbewährung mein Leben rücksichtslos für unseren Führer einzusetzen, der es mir neu geschenkt hat.
In der Hoffnung auf Gnade grüßt
Hochachtungsvoll!
Gerhard Beyer.
Gnadengesuch von Gerhard Beyer, 22. April 1943
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep. 12 C Berlin II, Nr. 16377
Ablehnung des Gnadengesuchs von Gerhard Beyer, 4. Juni 1943
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep. 12 C Berlin II, Nr. 16377