Emilie Biesenack

13. Oktober 1899, Hannover – 17. Mai 1943
Emilie Biese­nack wird zur Last gelegt, in der Nähe ihres Wohn­hauses auf Usedom zwei Scheunen in Brand gesteckt zu haben.
Das Sonder­gericht bei dem Land­gericht Stettin verur­teilt sie deshalb am 25. März 1943 auf Grund­lage der kurz nach Kriegs­beginn erlassenen „Verord­nung gegen Volks­schäd­linge” zum Tode.
Emilie Biesenack wird in das Strafge­fängnis Berlin-Plötzen­see über­führt und dort am 17. Mai 1943 ermor­det.

Dokumente

Sterbeurkunde von Emilie Biesenack vom 18. Mai 1943

Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung

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