Emilie Biesenack
13. Oktober 1899, Hannover
– 17. Mai 1943
Emilie Biesenack wird zur Last gelegt, in der Nähe ihres Wohnhauses auf Usedom zwei Scheunen in Brand gesteckt zu haben.
Das Sondergericht bei dem Landgericht Stettin verurteilt sie deshalb am 25. März 1943 auf Grundlage der kurz nach Kriegsbeginn erlassenen „Verordnung gegen Volksschädlinge” zum Tode.
Emilie Biesenack wird in das Strafgefängnis Berlin-Plötzensee überführt und dort am 17. Mai 1943 ermordet.
Das Sondergericht bei dem Landgericht Stettin verurteilt sie deshalb am 25. März 1943 auf Grundlage der kurz nach Kriegsbeginn erlassenen „Verordnung gegen Volksschädlinge” zum Tode.
Emilie Biesenack wird in das Strafgefängnis Berlin-Plötzensee überführt und dort am 17. Mai 1943 ermordet.
Dokumente
Sterbeurkunde von Emilie Biesenack vom 18. Mai 1943
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung

