Louis Birck
Seit dem Sommer 1942 macht er gegenüber Kunden wiederholt regimekritische Äußerungen und erklärt den Krieg für verloren.
Nach einer Denunziation wird er am 19. Februar 1943 festgenommen. Der 6. Senat des „Volksgerichtshofs” verurteilt Louis Birck am 13. Juli 1943 wegen „Wehr­kraftzersetzung” zum Tode.
Louis Birck wird am 7. September 1943 während der sogenannten Blutnächte im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee ermordet.
Dokumente
Haftbefehl für Louis Birck, 9. März 1943
Bundesarchiv R 3017/1183
Anklageschrift gegen Louis Birck, 29. April 1943
Bundesarchiv R 3017/1183
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Louis Birck, 13. Juli 1943
Bundesarchiv R 3017/1183
Mitteilung über die Hinrichtung von Louis Birck, 7. Septmber 1943
Bundesarchiv R 3017/1183
Louis Birck.
Aktenzeichen: 9.J.291/43g
An den
Herrn Oberreichsanwalt b. Volksgerichtshof in Berlin.
Der Unterzeichnete erlaubt sich hiermit dem Herrn Oberreichsanwalt ein Gesuch um Gnade zu überreichen gegen das gegen mich am 13. Juli 1943 ausgesprochene Urteil.
Bisher habe ich mich noch nie einer staatsfeindlichen Handlung zu schulden kommen lassen und habe lange vor der Machtübernahme meine Übereinstimmung mit der Bewegung öffentlich bekundet. Bei dem Zerschlagen der Rheinischen Repuplik (Seperatisten Bewegung) habe ich mich aktiv beteiligt. War dann Mitglied des Bundes nationaler Frontkämpfer. Von 1927 bis 1929 förderatives Mitglied der SS. Die Mitgliedschaft mußte ich seinerzeit aufgeben da daß von meiner verstorbenen Frau betriebene Ladengeschäft von der K.P.D. belagert wurde. Es wagte niemand den Laden zu betreten und wir hatten kein Einkommen mehr, daß ich der Bewegung nahe stand war bekannt zumal wir das erste Geschäft waren das die von N.S.D.A.P. damals gerauchte Zigarette „Trommler“ führten. Meine jetzt mir zur Last gelegte Straftat die ich bitter bereue geschah aus unüberlegter Dummheit von mir und ich hätte sie niemals begangen wenn ich nicht so lange bekannt mit den Zeugen gewesen wäre.
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Ich war von der [?]hoheit überzeugt und setzte das auch bei den Zeugen voraus daß die es so aufnehmen würden. Mein unverzeihlicher Fehler war der daß ich die Namen derjenigen von denen ich sie hörte nicht feststellen oder ihnen gleich mit Gewalt gegenübertrat. Daß ich sonst nie mich an politischen Gesprächen beteiligte können die seinerzeit von mir benannten Zeugen bestätigen welche viel in meinem Hause verkehrten. Als einwandfrei nenne ich Herrn Rentner Hauck (bek. von Herrn Reichsleiter Bühler) Oberleutnant Ellenbeck sowie die anderen von mir benannten.
Da ich mich bisher doch gut geführt habe versichere ich Ihnen Herr Oberreichsanwalt nochmals daß ich meine Tat bitter bereue und sie gerne wieder gut machen möchte. Heute wo jede Hand gebraucht wird und ich stets ein fleißiger und tüchtiger Arbeiter war bitte ich Sie Herr Oberreichsanwalt doch nach Prüfung meines Gesuches meine Strafe in eine Freiheitsstrafe umzuwandeln damit ich meine Arbeitskraft zur Verfügung stellen kann. Während meiner Untersuchungshaft in Wiesbaden habe ich fleißig und zuverlässig gearbeitet. Indem ich Ihnen Herr Oberreichsanwalt nochmals versichere daß ich meine Tat bitter bereue und sie gerne ungeschehen machen möchte bitte ich Sie da ich mir sonst noch nie etwas habe zu schulden kommen lassen um Gnade und um Freiheitsstrafe.
Louis Birck.
Gnadengesuch von Louis Birck
Bundesarchiv R 3017/1183