Eduard Blasiak
Anfang September 1939 wird er in die polnische Armee einberufen und gerät wenige Tage später in deutsche Gefangenschaft. Nach seiner Entlassung aus der Kriegs­gefangenschaft im September 1940 muss er als „Zivil­arbeiter” in Deutschland in der Landwirtschaft Zwangs­arbeit leisten.
Am 13. August 1943 wird Eduard Blasiak festgenommen, weil er sowjetrussischen Kriegsgefangenen Ratschläge für ihre geplante Flucht gegeben haben solll. Außerdem soll er geplant haben, diese mit Zivilkleidung und Geld bei ihrer Flucht zu unterstützen.
Der „Volksgerichtshof” verurteilt Eduard Blasiak am 1. Dezember 1942 zum Tode, da er „als Pole zum Unge­horsam gegen Anordnungen deutscher Behörden aufge­fordert” hat. Er wird am 16. März 1943 im Strafgefängnis Berlin-Plötzen­see ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Edward Blasiak
Landesarchiv Berlin A Rep. 369 Kartei
Todesurteil des „Volksgerichtshofs” gegen Eduard Blasiak vom 1. Dezember 1942
Bundesarchiv R 3017/8530
Verkündung der bevorstehenden Vollstreckung des Todesurteils gegen Eduard Blasiak
Bundesarchiv R 3017/8530
Protokoll der Vollstreckung des Todesurteils gegen Eduard Blasiak
Bundesarchiv R 3017/8530