Hugo Blazy
Während der Haft erlernt er den Beruf des Schuh­machers. Nach der Haftentlassung wird er aber erneut straffällig.
Hugo Blazy wird im November 1940 wegen Diebstahls und Betrugs angeklagt. Das Sondergericht II beim Landgericht Berlin verurteilt ihn am 18. April 1941 als „gefährlichen Gewohnheitsverbrecher” auf der Grundlage der „Volksschädlingsverordnung” zum Tode. Er wird am 13. Juni 1941 in Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Hugo Blazy
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Sterbeurkunde von Hugo Blazy vom 13. Juni 1941
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung