Conrad Blenkle

28. Dezember 1901, Berlin – 20. Januar 1943
Conrad Blenkle

Conrad Blenkle

Privatbesitz

Das Mitglied der „Freien Sozialistischen Jugend” tritt 1920 der KPD bei. Er wird 1923 in das Zentralkommitee (ZK) des Kommunistischen Jugendverband Deutschlands (KJVD) gewählt und im Sommer 1924 Vorsitzender der Organisation. Dadurch gehört er in den folgenden Jahren auch dem ZK der KPD an. 1928 zieht er als jüngster Abgeordneter in den Reichstag ein, dem er bis zum September 1930 angehört.
Ende 1928 setzt das ZK der KPD Blenkle als Vorsitzenden des KJVD ab. Er wird Redakteur der „Jungen Garde”, des Organs des KJVD. Außerdem betätigt er sich im illegalen Roten Frontkämpfer-Bund. 1931 wegen „Pressever­gehens” zu 18 Monaten Festungshaft verurteilt, setzt ihn die Parteiführung nach seiner Entlassung 1932 in Oberschlesien ein.
Ab März 1933 leistet er illegale Arbeit in Berlin. Im Sommer 1934 emigriert er nach Amsterdam. Ab 1938 ist er zweiter Leiter der KPD-Abschnittsleitung Nord in Kopenhagen, die für Norddeutschland zuständig ist. Im Mai 1941 übernimmt Blenkle die Anleitung der Instrukteure und wird faktisch der Leiter der kommunistischen Partei­gruppe in Kopenhagen.
Nach der deutschen Besetzung Dänemarks wird Conrad Blenkle festgenommen und nach Deuschland überstellt. Am 25. November 1942 wir er vom „Volks­gerichtshof” wegen „Vorbereitung zum Hochverrat” zum Tode verurteilt und am 20. Januar 1943 in Plötzensee ermordet.

Dokumente

Gefangenenkarte von Conrad Blenkle

Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei

Anklage des „Volksgerichtshofs” gegen Conrad Blenkle, 14. September 1942

Bundesarchiv R 3017/29359

Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Conrad Blenkle, 25. November 1942

Bundesarchiv R 3017/29356

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