Conrad Blenkle
Ende 1928 setzt das ZK der KPD Blenkle als Vorsitzenden des KJVD ab. Er wird Redakteur der „Jungen Garde”, des Organs des KJVD. Außerdem betätigt er sich im illegalen Roten Frontkämpfer-Bund. 1931 wegen „Pressevergehens” zu 18 Monaten Festungshaft verurteilt, setzt ihn die Parteiführung nach seiner Entlassung 1932 in Oberschlesien ein.
Ab März 1933 leistet er illegale Arbeit in Berlin. Im Sommer 1934 emigriert er nach Amsterdam. Ab 1938 ist er zweiter Leiter der KPD-Abschnittsleitung Nord in Kopenhagen, die für Norddeutschland zuständig ist. Im Mai 1941 übernimmt Blenkle die Anleitung der Instrukteure und wird faktisch der Leiter der kommunistischen Parteigruppe in Kopenhagen.
Nach der deutschen Besetzung Dänemarks wird Conrad Blenkle festgenommen und nach Deuschland überstellt. Am 25. November 1942 wir er vom „Volksgerichtshof” wegen „Vorbereitung zum Hochverrat” zum Tode verurteilt und am 20. Januar 1943 in Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Conrad Blenkle
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Anklage des „Volksgerichtshofs” gegen Conrad Blenkle, 14. September 1942
Bundesarchiv R 3017/29359
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Conrad Blenkle, 25. November 1942
Bundesarchiv R 3017/29356