Herbert Blonske
Wenige Tage nach einem Luftangriff auf Berlin am 4. September 1943 entdeckt er auf dem Weg zu seiner Gartenlaube auf dem Grundstück eines zerstörten Hauses eine Doppelflügelpumpe. Nachdem er erfahren hat, dass die Bewohner des Hauses bei dem Angriff ums Leben gekommen sind, will er am 8. September die Pumpe abbauen und mitnehmen. Er wird jedoch von einem Nachbarn beobachtet, der die Polizei verständigt.
Herbert Blonske wird am 10. September 1943 vom Sondergericht I beim Landgericht Berlin auf der Grundlage der „Volks­schädlings­verordnung” wegen Plünderns zum Tode verurteilt. Obwohl selbst der Generalstaatsanwalt beim Kammergericht Berlin in seiner Stellungnahme einer Begnadigung von Herbert Bloske zustimmt, lehnt der Reichsminister der Justiz einen Gnadenerweis ab.
Herbert Blonske wird am 24. September 1943 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Herbert Blonske
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 17106
Urteil des Sondergerichts I beim Landgericht Berlin gegen Herbert Blonske, 10. September 1943
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep 12 C Berlin II, Nr. 17106
Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft bei dem Kammergericht Berlin vom 14. September 1943
Bundesarchiv R 3001/142801
Ablehnung eines Gnadenerweises für Herbert Blonske durch den Reichsminister der Justiz vom 17. September 1943
Bundesarchiv R 3001/142801
Mitteilung über die Hinrichtung von Herbert Blonske vom 25. September 1943
Bundesarchiv R 3001/143801