Gerhard Boche
Gerhard Boche wird 1941 wegen seiner jüdischen Herkunft aus der Kriegsmarine entlassen und arbeitet anschließend als Kraftfahrer in Luckenwalde. Er wird am 3. November 1943 gemeinsam mit der Friseurin Marianne Hartung vorläufig festgenommen und ist seit dem 28. Januar 1944 im Gerichtsgefängnis Luckenwalde in Untersuchungshaft. Der Generalstaatsanwalt beim Kammergericht Berlin klagt ihn am 24. Juni 1944 wegen „Wehrkraftzersetzung” an. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, während einer Goebbels-Rede den Radioapparat abgestellt und dabei gesagt zu haben, „er wolle den Quatsch nicht hören” und „Dr. Goebbels solle sich nur vorsehen, daß ihm nicht der Kopf abgeschlagen werde.”
Gerhard Boche wird am 22. August 1944 zum Tode verurteilt. Nachdem das Reichsjustizministerium sein Gnadengesuch am 14. September abgelehnt hat, wird er am 22. September 1944 im Strafgefängnis Plötzensee ermordet.
Dokumente
Gefangenenkarte von Gerhard Boche
Landesarchiv Berlin A Rep 369 Kartei
Anklageschrift des Generalstaatsanwalts beim Kammergericht Berlin gegen Gerhard Boche und Marianne Hartung, 26. Juni 1944
Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten (LABO) Berlin, Abteilung I Entschädigungsbehörde Reg. Nr. 1293
Sterbeurkunde von Gerhard Boche vom 23. September 1944
Ancestry, Archiv zur Ahnenforschung