Herbert Bochow
Er arbeitet als Schulungsleiter in den KPD-Unterbezirken Aue und Waldheim und setzt diese Tätigkeit auch nach dem Reichstagsbrand und dem faktischen Verbot der KPD fort.
Herbert Bochow wird am 7. Februar 1936 durch das Oberlandesgericht Dresden wegen „Vorbereitung zum Hochverrat” zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis verurteilt.
Nach seiner Entlassung im Sommer 1936 nimmt er Kontakt zur illegalen KPD und zu bürgerlichen Hitlergegnern auf. Er baut im Raum Dresden eine überparteiliche Widerstandsgruppe auf, die sich vor allem aus Künstlern und Intellektuellen zusammensetzt.
Herbert Bochow wird am 25. Juni 1941 festgenommen, am 20. März 1942 vom 2. Senat des „Volksgerichtshofs” zum Tode verurteilt und am 5. Juni 1942 in Plötzensee ermordet.
Dokumente
Anklageschrift des „Volksgerichtshofs” gegen Herbert Bochow und Else Glasmacher, 22. Dezember 1941
Bundesarchiv R 3017/34849
Urteil des „Volksgerichtshofs” gegen Herbert Bochow und Else Glasmacher, 20. März 1942
Bundesarchiv R 3017/34849